Krankengymnastik

Krankengymnastik wird von staatlich geprüften PhysiotherapeutInnen (früher: KrankengymnastInnen) ausgeführt.

Die Krankengymnastik dient zur Unterstützung und Pflege der Gesundheit durch planmäßigen Einsatz von passiven Maßnahmen (Lagerung, Massage, Dehnübungen etc.) und aktiven körperlichen Bewegungsübungen (z.B. allgemeine Gymnastik) unter Anleitung eines Krankengymnasten / Physiotherapeuten.

z.B.

  • in der Orthopädie zur Vorbeugung und Beseitigung von Schäden des Haltungs- und Bewegungsapparates
  • in der Inneren Medizin als Kreislauf- und Lungenfunktionstraining, zur Kontrakturenprophylaxe, etc.
  • in der Gynäkologie bei Schwangerschaft, im Wochenbett, bei Brustamputationen, Unterleibsoperationen, etc.
  • in der Neurologie z.B. bei Schlaganfällen (Apoplex), Lähmungen, M. Parkinson, etc.
  • in der Rehabilitation Manuelle Lymphdrainage bei Schwellungen, etc.


Regelbehandlungszeit: 15 – 25 Minuten