Krankengymnastik wird von staatlich geprüften PhysiotherapeutInnen (früher: KrankengymnastInnen) ausgeführt.
Die Krankengymnastik dient zur Unterstützung und Pflege der Gesundheit durch planmäßigen Einsatz von passiven Maßnahmen (Lagerung, Massage, Dehnübungen etc.) und aktiven körperlichen Bewegungsübungen (z.B. allgemeine Gymnastik) unter Anleitung eines Krankengymnasten / Physiotherapeuten.
z.B.
Regelbehandlungszeit: 15 - 25 Minuten
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